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Fahrtkosten(regelung)

Regelung für geführte Tagestouren
– Tourenleiter* (TL) werden an den Fahrtkosten nicht beteiligt.
– Bei gemeinsamer Anreise sollen die Fahrtkosten von allen Teilnehmern zu gleichen Teilen
getragen werden.
– Teilnehmer, die von der Gruppe getrennt anreisen, sind angehalten, sich an den Fahrtkosten
des Tourenleiters angemessen zu beteiligen.
– Hat die Tour 2 Tourenleiter, so sollen diese bis zu einer Gruppengröße von 14 Personen
(inklusive Tourenleiter) die Fahrtkosten hälftig erstattet bekommen, über 14 Teilnehmern
vollständig.

Regelung für Mehrtagestouren & Reisen:
Für diese kommuniziert der TL den Modus der Abrechnung im Voraus mit den Teilnehmern.

Regelung für Gemeinschaftstouren
Es gibt hier keinen Tourenleiter. Die nachfolgende Berechnung der Fahrtkosten kann
sinngemäß angewendet werden.

Kostenberechnung
1. Bahnfahrten: Die Gesamtkosten der Bahntickets werden durch die Gesamtzahl der
Teilnehmer abzüglich Tourenleiter geteilt.
Kommt ein Teilnehmer zu spät zum Treffpunkt und muss er deshalb ein gesondertes Ticket kaufen, so
trägt er dessen Kosten selbst und wird bei der späteren Aufteilung der Fahrtkosten nicht
berücksichtigt.
Bei gesonderter Anreise von Teilnehmern sind diese angehalten, sich an den Fahrtkosten des TL
angemessen zu beteiligen.

2. KFZ-Touren: Es sind immer zuerst die Fahrzeuge zu besetzen, die die meisten Personen und
das meiste Gepäck transportieren können.
Die Berechnung der Fahrkosten mit KFZ berücksichtigt sowohl Fahrzeugunterhaltskosten als auch die
gerechtere Verteilung auf die Fahrzeuge.
Pro Fahrzeug und zu fahrendem Kilometer werden 0,30 € angesetzt. Der so errechnete Betrag wird
von allen Teilnehmern (auch den Fahrern) anteilig erbracht. Der Gesamtbetrag wird zu gleichen Teilen
an alle Fahrer ausbezahlt.
Eventuell anfallende Park- oder Mautgebühren werden genauso abgerechnet und durch die Anzahl
aller Teilnehmer der Tour geteilt.
Beispiel: Wettersteinplatz – Bad Wiessee (z.B.
bei https://s2.napex.net/napex/content/www.maps.google.de ermittelt) 50 km einfach also 2 x 50 km x
0,30 € / km = 30 €, also 30 € Gesamtkosten pro Kfz für Hin- und Rückfahrt.
Es nehmen 15 Wanderer + Tourenleiter* teil. Es stehen 4 Kfz zur Verfügung (2 Fünfsitzer, 1 Viersitzer
und ein Zweisitzer). Also betragen die Fahrtkosten für die Gruppe 4 x 30 € = 120 €
120 € dividiert durch 15 Wanderer ergibt pro Wanderer 8,00 €. Der Tourenleiter* oder ein
Beauftragter, z.B. ein Fahrer, sammelt das Geld ein und verteilt es an die Fahrer.

Stand April 2018
Tourenleiter* steht für Tourenleiter und Tourenleiterinnen

Fahrtkostenregelung als PDF